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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Didactum® Security GmbH: (Stand 08/2007)

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Didactum® Security GmbH (auch nachfolgend Didactum® genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14, 310 Absatz 1 BGB.Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Didactum®, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden sowie mündliche oder fernmündliche Abmachungen, werden ebenfalls nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Didactum® rechtsverbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen von Didactum® im Übrigen nicht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Didactum® sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Didactum®. Der Kunde erhält nach Bestellung von Didactum® eine EMail, die den Eingang der Kundenbestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern bestäigt nur den Eingang der Bestellung bei Didactum®. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zu Stande, wenn dem Kunden eine Auftragsbestätigung seitens Didactum® zugeht. Diese Auftragsbestätigung durch Didactum® kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Annahme des Vertragsabschlusses kann darüber hinaus auch durch die Entgegennahme einer Lieferung als konkludente Erklärung durch den Besteller erfolgen. Didactum® ist berechtigt, ein schriftliches oder mündlich erklärtes Angebot bis zur ausdrücklichen Vertragsbestätigung durch Didactum® jederzeit zu verändern oder zurückzuziehen. Didactum® kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers bei Didactum® annehmen. Die in unseren Angeboten, Katalogen, Online-Katalogen und Internetpräsenzen angegebenen Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungs-, Emissions- und Verbrauchsdaten usw. sind unverbindlich, sofern Didactum® sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt hat. Didactum® bleibt der Zwischenverkauf ausdrücklich vorbehalten. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, behält sich Didactum® vor, die Lieferung eines Ersatzartikels - preislich und qualitativ gleichwertig - anzubieten. Es steht dem Besteller frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung wird Didactum® bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Didactum® behält sich vor, die Bestellmenge auf handelsübliche Mengen zu beschränken. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von Didactum® und unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Didactum®. Didactum® behält sich Eigentums- und Urheberrechte aller in ihren Angeboten und Lieferungen beigefügten Lösungsskizzen, Abbildungen, Kalkulationen und Zeichnungen etc. vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens Didactum® weder vervielfältigt oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Didactum® behält sich im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 3 Lieferung

Die Lieferungen erfolgen ab Lager Didactum® Security GmbH. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem Didactum® die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergibt, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers von Didactum® Security GmbH. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichwohl, ob sie bei Didactum® oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen, oder, soweit sie zur Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung führen, insgesamt von der Liefer- /Leistungspflicht. Dauert die Leistungsbehinderung länger als 6 Monate an, steht uns und dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verzugsentschädigung gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sollte der Besteller in Annahmeverzug kommen oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzen, so hat der Besteller die Verpflichtung, der Didactum® den ihr dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Didactum® behält sich ausdrücklich weitergehende Ansprüche vor. Im Zeitpunkt des Annahmeverzuges durch den Besteller geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche des Verzuges maximal 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug begründet sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Gewährleistung / Mängelhaftung

Der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung, Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistung mit der Abnahme. Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind Didactum® unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen. Zunächst Didactum® Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes. Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung der von ihm gerügten Waren für die Durchführung einer Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung zu ermöglichen und Didactum® die gerügte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Versendung der Ware zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, die Originalverpackung zu verwenden oder auf eigene Kosten für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten/Aufwand möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. (Gleiches gilt, wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Vor Übergabe von Geräten mit Datenspeichermedien an Didactum®, hat der Kunde alle Daten von dem Gerät mit Datenspeichermedium vollständig auf geeignete externe Datensicherungsmedien zu sichern. Didactum® ist für eine Wiederherstellung von Daten oder Programmen nach erfolgter Reparatur durch Didactum® selbst oder von ihr beauftragter Dritter, nicht verantwortlich. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Sollte eine Mängelrüge zu Unrecht erfolgt sein, hat der Kunde die uns entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer im § 5 genannten Haftungsfälle vorliegt. Die Verpflichtung von Didactum® zum Schadensersatz wird § 5 geregelt. Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen: Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Haftung für Sach- und Rechtsmängel, soweit nicht in den von § 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB oder § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB geregelten Fällen längere Fristen zwingend entgegenstehen. Mit vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

§ 5 Herstellergarantie

Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verkäufer nach § 4 treffenden Gewährleistungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Haftung und Schadenersatz

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Fälle des Produkthaftungsgesetzes, des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, um Gesundheits- und Körperschäden, um die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und nicht für Gesundheits- und Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Didactum®.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab LagerDidactum® Security GmbH oder Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen, ausschließlich Verpackung, Transport und Frachtversicherung und beinhalten keine Nebenleistungen welche über den vereinbarten Lieferungsumfang hinausgehen. Sollte bei Lieferungen in das Ausland die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten Nettopreise (im folgenden “Nettopreise” genannt) zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Sollte es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft kommen, werden lediglich die Nettopreise berechnet. Der Besteller hat dann die anfallende Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Bei einer Lieferung in das Ausland können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, welche nicht in den Preisen von Didactum® berücksichtigt sind. Diese sind vom Besteller zu tragen. Sofern keine gesonderten abweichende Zahlungsfristen im Einzelfall vereinbart wurden, sind Zahlungen sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Didactum® über den Betrag endgültig verfügen kann. Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit und erfüllungshalber entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- und Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns ihr Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht. Der Besteller ermächtigt sein Kreditinstitut unwiderruflich, im Falle von Nichteinlösung oder Rückgabe von Lastschriften und Schecks, der Didactum® seine vollständigen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Sollten Didactum® aus Gründen des Bestellers zu vertretende mögliche Storno- und Rücklastschriftgebühren berechnet werden, so dürfen diese an den Besteller weiterberechnet werden. Didactum® ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Didactum® berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so ist Didactum® berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Didactum® bereits Wechsel oder Schecks angenommen hat. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem jeweils gültigen Basissatz zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Didactum® anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Didactum® behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Didactum® behält sich für den Fall der Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden den Rücktritt vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind ist Didactum® berechtigt, nach Rücktritt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Didactum® liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Didactum® hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt, der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; ausdrücklich ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser­ und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Didactum® unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Didactum® die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Didactum® entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu veräußern; er tritt Didactum® jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer) der Forderung von Didactum® ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Didactum®, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Didactum® verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann Didactum® verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Didactum® vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Didactum® gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Didactum® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrages) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Didactum® gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Didactum® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Didactum® anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Didactum®. Der Kunde tritt Didactum® auch die Forderungen zur Sicherung der Didactum®- Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Didactum®. Sofern und soweit die Registrierung und/oder die Erfüllung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. Falls und soweit die maßgebliche Rechtsordnung keine Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zulässt, wird der Kunde uns bei Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten stellen.

§ 9 Schutz- und Urheberrechte

Der Kunde wird Didactum® unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Von Didactum® zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware, Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung von uns -lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

§ 10 Technische Änderungen

Die in unseren Angeboten, Katalogen, Online-Katalogen und Internetpräsenzen angegebenen Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungs-, Emissions- und Verbrauchsdaten usw. sind unverbindlich, sofern Didactum® sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt hat. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Online-Katalogen, Internetpräsenzen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Didactum® hergeleitet werden können, soweit dies für den Kunden noch zumutbar ist.

§ 11 Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Didactum® Security GmbH nimmt nach Vorschriften des ElektroG (Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) alle von ihr gelieferten Elektroaltgeräte zurück. Die Kosten der Anlieferung sind vom Kunden zu tragen. Elektroaltgeräte werden über Recyclingunternehmen nach gesetzlicher Vorgabe entsorgt.

§ 12 Genehmigungen / Export

Von Didactum® gelieferte Produkte und Dienstleistungen sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich selbständig über diese Vorschriften informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, trägt der Kunde die eigene Verantwortung, vor Export der Produkte die notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen.

§ 13 Maßgebliches Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand und salvatorische Klausel

Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Didactum® Security GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Für die Auslegung von Lieferklauseln gelten die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Münster(Westf.)Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks ist Münster(Westf.) Bundesrepublik Deutschland. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Münster(Westf.)Bundesrepublik Deutschland (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der grundsätzlichen Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen von Didactum® Security GmbH sind hierdurch aufgehoben.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.